Sehr geehrte Frau Timmer,
(...) Damit ist mehr als „eradication", also die Vernichtung, angesprochen. Die Vernichtung von Drogenanbauflächen darf gerade nicht das Mittel erster Wahl sein, insbesondere dann nicht, wenn das Besprühen aus der Luft mit giftigen Substanzen Menschen und Umwelt gefährdet. Die Vernichtung kann vielmehr eine flankierende Maßnahme alternativer Strategien sein. (...)
(...) Bei der gesetzlichen Regelung des Umgangs mit Cannabis geht es darum, einen verfassungskonformen Ausgleich zwischen dem notwendigen Gesundheitsschutz für den Einzelnen und die Allgemeinheit einerseits und den Einschränkungen der persönlichen Handlungsfreiheit infolge des strafbewehrten Cannabisverbots andererseits zu finden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner bekannten „Haschisch-Entscheidung" vom 9. (...)
(...) In der Tat hält es die SPD für wichtig, alternative Energien zu fördern. (...) Leider musste man feststellen, dass viele Anlagenbetreiber bewusst versucht haben, die geltenden Gesetze zu umgehen. (...)
(...) Ich kann Ihre Befürchtungen gut verstehen, kann im Augenblick aber nur sagen, dass über die wenig konkreten Angaben des Deutschen Hanfverbandes hinaus noch keine weiteren Meldungen vorliegen. So lange keine konkreten Fälle dokumentiert sind, sehe ich zu einer Ermittlung zusätzlicher Gesundheitsrisiken keine Veranlassung. Es wäre unangemessen und angesichts knapper staatlicher Ressourcen wenig verantwortlich, eine flächendeckende Untersuchung allein auf der Grundlage einer unbestätigten Meldung zu initiieren. (...)
Sehr geehrter Herr Müller,
meine Antwort kann ganz kurz ausfallen: an keiner Veranstaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing