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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Johannes N. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Johannes N. bezüglich Recht

Guten Tag Frau Bätzing,

Im Fernsehen sah ich kürzlichlich einen Bericht über Kontrollen an der deutsch-niederländischen Grenze. Dort kam es zu einer Anzeige wegen illegalen Erwerbs von Cannabis.
Der Beklagte gab zu in einem holländischen Coffeeshop eingekauft zu haben, um vor Ort zu konsumieren. Wieder auf deutschem Boden hat man bei ihm keine Drogen feststellen können. Es wurde dennoch wegen Verstoßes gegen das BtMG Anzeige erstattet.
(Achtung, Kontrolle! Einsatz für die Ordnungshüter - Staffel 3 - Folge 17 - Ausgestrahlt am: 05.02.2009 19:25 Uhr auf Kabel 1)
Kann man im Ausland gegen das deutsche BtMG verstoßen?

Grüße
Johannes Nase

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Nase,

auf Ihre Frage teile ich Ihnen mit, dass für den von Ihnen geschilderten Sachverhalt nationales (innerstaatliches) Recht gilt. Einschlägig sind hier Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes und des Strafgesetzbuches:

* Nach dem Betäubungsmittelgesetz ist die Einfuhr von Cannabis nach Deutschland nicht erlaubt.
* Nach §§ 315 c, 316 des Strafgesetzbuches kann das Führen eines Fahrzeuges unter Drogeneinfluss strafbar sein.

Ein Deutscher kann sich aber auch im Ausland nach deutschem Recht strafbar machen, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist, § 7 Abs. 2 Nr. 1 des Strafgesetzbuches.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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