
(...) Im Fall der Commerzbank AG hat sich die Finanzmarktstabilisierungsanstalt bei der Rekapitalisierung vorrangig für die Form der stillen Beteiligung entschieden. Im Zusammenhang damit kann zum Beispiel vereinbart werden, dass die Vergütung für die stille Beteiligung aus einem Gewinn vorrangig vor der etwaigen Ausschüttung von Dividenden an Aktionäre erfolgt. (...)