Frage an Ruprecht Polenz von Martin B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Polenz ,
hier mal eine Frage zu den Maßnahmen der Bundesregierung in der Finanzkrise.
Der Bund hat insgesamt bisher schon 18,2 Milliarden € für die Rettung der Commerzbank ausgegeben.
Er hat zugleich 25 % plus eine Aktie an dieser Bank erworben. 25 % ist gemessen an dem geflossenen Geld ausgesprochen wenig.
Der Betrag von 18,2 Milliarden beträgt alleine schon das Vierfache des aktuellen Marktwertes der gesamten Commerzbank, der bei ca. 4-5 Mrd. EUR liegt. Ca. 1,8 Mrd. hätten gereicht, um die 25 % zu kaufen.
Der Bund hat das Zehnfache bezahlt und belohnt damit die bisherigen Aktionäre
und den Vorstand der Commerzbank mit unseren Steuergeldern!!!!
Warum tut er das? Warum hat die Bundesregierung nicht darauf gepocht, über 50 % oder sogar 75 % der Anteile zu übernehmen?
Warum dieses Geschenk an diese Zocker?
Warum werden die Vorstände nicht mehr an die "Kandarre" genommen?
Die bisherigen Leistungen des Vorstandes um Herrn Blessing sind einfach nur "Sch..."
Im gleichen Zusammenhang wird von Sprechern und Vertretern der Bundesregierung
immer wieder betont, die Bundesregierung wolle keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik der Commerzbank ausüben.
Wieso das eigentlich nicht? Wer zahlt, schafft an. Ist eigentlich immer so.
Wissen Sie, das Ganze wirkt so, das man nun die Verluste dem Steuerzahler übereignen will.
Sobald dieses geschehen ist wird wieder das Mantra der freien Märkte angestimmt.
Und jetzt lese ich, das der Bankenverband eine sog. "Bad Bank" fordert. Jawohl fordert!
Denen scheint wohl allmählich etwas dureinander zu gehen. Sie dürfen "bitten" und der Bund bzw. Steuerzahler können dies "erwägen" oder seinlassen.
Und soll bloß keiner sagen, diese Leute hätten mit ihren zockereien irgendwelche volkswirtschaftlichen Werte geschaffen. Alles nur Illusionen, Bluff und sonst nix.
Vielleicht können Sie diese Dinge dem Volke verständlich darlegen bzw. vermitteln.
Bin mal auf Ihre Antwort gespannt.
Gruß
Martin Brinkmann
Sehr geehrter Herr Brinkmann,
vielen Dank für Ihre Frage vom 13. Januar zu den Maßnahmen der Bundesregierung in Bezug auf die Commerzbank.
Die Rekapitalisierungsmaßnahmen des Finanzmarktstabilisierungsfonds dienen dazu, die Eigenmittel von Instituten des Finanzsektors zu stärken. Angesicht der anhaltenden Unsicherheiten des Kapitalmarktes verlangen die Finanzmarktakteure von den Banken gegenwärtig eine viel höhere Eigenmittelausstattung. Damit ist das Instrument der Rekapitalisierung ein wichtiger Beitrag, um das Vertrauen in die Banken zu stärken. Nur durch ausreichende Refinanzierungsmöglichkeiten können die Banken in die Lage versetzt werden, weiterhin Kredite an die Realwirtschaft auszuhändigen. Die Rettungsmaßnahmen zielen also auf die Stärkung des Finanzmarktes und des Geldkreislaufes insgesamt.
Im Fall der Commerzbank AG hat sich die Finanzmarktstabilisierungsanstalt bei der Rekapitalisierung vorrangig für die Form der stillen Beteiligung entschieden. Im Zusammenhang damit kann zum Beispiel vereinbart werden, dass die Vergütung für die stille Beteiligung aus einem Gewinn vorrangig vor der etwaigen Ausschüttung von Dividenden an Aktionäre erfolgt. Vor diesem Hintergrund trifft es also nicht zu, dass Aktionäre oder das Management mit Steuergeldern „belohnt“ werden. Darüber hinaus wurden die Bezüge der Organmitglieder der Commerzbank AG und die Dividendenzahlungen begrenzt. Auch diese Auflagen tragen zur Stärkung der Eigenmittelausstattung der Bank bei.
Der Bund verfolgt im Zusammenhang damit eine privatwirtschaftlich orientierte Beteiligungsführung. Das heißt, Unternehmen mit Bundesbeteiligung werden so geführt, wie Unternehmen mit rein privater Anteilseignerstruktur. Der Bund kann seinen Einfluss entsprechend seinem Kapitalanteil in der Hauptversammlung geltend machen. Sofern der Bund im Aufsichtsrat repräsentiert wird, kann er auch hier Einfluss nehmen. Die Befugnisse der Hauptversammlung und des Aufsichtsrats ergeben sich aus Gesetz und Satzung des Unternehmens. Mit einer Beteiligung am Grundkapital in Höhe der aktienrechtlichen Sperrminorität von 25 Prozent können aber wichtige Beschlüsse der Hauptversammlung, die den Interessen des Bundes und der Sicherung der Rückzahlbarkeit der stillen Einlagen zuwiderlaufen würden, blockiert werden. Damit sichert die hier gewählte Struktur einerseits die Interessen des Steuerzahlers und trägt andererseits auch dem Ziel der Sicherung der Finanzmarktstabilität Rechnung.
Angesichts des weiterhin hohen Misstrauens wird außerdem zunehmend über Instrumente diskutiert, die bei den Aktiva der Bilanz ansetzen. Solche, oft unter dem Stichwort „Bad Bank“ diskutierten Instrumente, sollen eine bilanzielle Entlastung bewirken und dadurch das bei den Banken verlorene Vertrauen wiederherstellen und die Kreditvergabe erleichtern.
Die Bundesregierung begleitet die gegenwärtig stattfindenden Diskussionen mit hoher Aufmerksamkeit und ist an ihr intensiv beteiligt. Ich darf Ihnen versichern, dass es keine Lösung von Seiten der Bundesregierung geben wird, bei der es zu einer Sozialisierung dieser Risiken ausschließlich zu Lasten des Steuerzahlers kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Ruprecht Polenz