
(...) Andererseits kann es im Arbeitsrecht auch keine Grundlage dafür geben, dass Unterschlagung bis zu einer bestimmten Untergrenze unbeachtlich bleiben müsste, und Vertrauenskategorien lassen sich auch nicht durch gesetzgeberische Kasuistik eingrenzen, sondern müssen vom Gericht im Einzelfall bewertet werden. (...)