Frage an Ruprecht Polenz von Achim C. bezüglich Soziale Sicherung
Im Dritten Reich wurden Menschen wegen Zigarettendiebstahls zum Tod verurteilt. Eine berliner Kassiererin wurde vor kurzem wegen Pfandbonunterschlagung im Wert von 1,30 Euro zur fristlosen Entlassung und damit zum Verlust ihrer beruflichen Existenz verurteilt. Den ersten Fall empfindet wohl jeder rechtlich denkende Mensch als Unrecht, der letztere entspricht geltendem Recht.
Mich interessiert, ob Sie die Empörung über die Unverhältnismäßigkeit des berliner Urteils teilen und ob es in Ihrer Partei Bestrebungen gibt, durch Änderung der rechtlichen Grundlagen solche Urteile in Zukunft zu verhindern.
Sehr geehrter Herr Clausing,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Februar 2009.
Ich hätte es begrüßt, wenn der Arbeitgeber sich mit seiner Angestellten außergerichtlich geeinigt hätte.
Andererseits kann es im Arbeitsrecht auch keine Grundlage dafür geben, dass Unterschlagung bis zu einer bestimmten Untergrenze unbeachtlich bleiben müsste, und Vertrauenskategorien lassen sich auch nicht durch gesetzgeberische Kasuistik eingrenzen, sondern müssen vom Gericht im Einzelfall bewertet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ruprecht Polenz