
(...) a. die Förderung von bäuerlichen und ökologisch wirtschaftenden Betrieben nach sozialen und ökologischen Kriterien und eine Gewährleistung von wesensgerechter Tierhaltung und -ernährung. Ebenso ein Verbot von Akkordschlachtung und keine Ausnahmeregelungen für das Schlachten ohne Betäubung. (...)