
Dass pensionierte Beamte diesen bekommen bedeutet aber nicht, dass damit eine Ungleichbehandlung zu Rentner:innen erzielt werden soll.
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Dass pensionierte Beamte diesen bekommen bedeutet aber nicht, dass damit eine Ungleichbehandlung zu Rentner:innen erzielt werden soll.
Die von Ihnen zitierte Passage aus § 102 Abs. 1 GEG neue Fassung (n.F.) nennt ausdrücklich "persönliche Umstände" als Grund für eine unbillige Härte, die die Erfüllung der Anforderungen des Gesetzes unzumutbar macht
Es wird für pensionierte Beamte einen Inflationsausgleich geben.
bei der von Ihnen angesprochenen Spargelfahrt sind nach meinem Kenntnisstand keine Steuergelder für die Deckung der Kosten verwendet worden.
Die Umsetzung des Klimageldes liegt aber in der Zuständigkeit des Finanzministeriums.
Eine Übertragung einzelner Tarifabschlüsse, wie bei der Pension der Beamten, sieht das System der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vor.