Portrait von Rolf Mützenich
Antwort von Rolf Mützenich
SPD
• 26.07.2023

Die von Ihnen zitierte Passage aus § 102 Abs. 1 GEG neue Fassung (n.F.) nennt ausdrücklich "persönliche Umstände" als Grund für eine unbillige Härte, die die Erfüllung der Anforderungen des Gesetzes unzumutbar macht

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