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Rolf Mützenich
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Frage von Petra S. •

Lt. GEG gibt es keine Ausnahme für Ältere bzw. Rentner( nicht kreditfähig), die dann ihr Eigenheim verkaufen müssen. Findet das Ihre Partei noch human ,sozialverträglich?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

die neue Fassung des GEG enthält Ausnahmen für Härtefälle.

Die von Ihnen zitierte Passage aus § 102 Abs. 1 GEG neue Fassung (n.F.) nennt ausdrücklich "persönliche Umstände" als Grund für eine unbillige Härte, die die Erfüllung der Anforderungen des Gesetzes unzumutbar macht.

Die Gesetzesbegründung nennt hier als Beispiel die Pflegebedürftigkeit oder Behinderung. § 102 Abs. 1 GEG n.F. nimmt auch dann einen Härtefall an, wenn die Investitionen nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag stehen oder auch dann, wenn sie nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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