
Sehr geehrter Herr Faßbender,
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Sehr geehrter Herr Faßbender,
(...) In den letzten Jahren hat es eine zunehmende Tendenz gegeben, ohne die Effektivität bestehender Gesetze zu überprüfen, mit neuen Gesetzen vermeintlich Sicherheit zu erhöhen und Freiheitsrechte einzuschränken. Der vorliegende Gesetzentwurf befördert diesen Paradigmenwechsel und ist deshalb bedenklich. Am Beispiel der sog.Vorratsdatenspeicherung sei dies verdeutlicht: Mit dem Gesetz werden die Telekommunikationsunternehmen zum ersten Mal *verpflichtet*, die im Gesetz aufgeführten Daten zum Zwecke u.a. (...)
(...) Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es aber bei der Erarbeitung eines neuen Konzeptes zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von entscheidender Bedeutung, dass mit diesem Konzept ein leistungs- und zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freie Information und Meinungsbildung in einer demokratischen Öffentlichkeit sichergestellt werden kann. (...)
(...) Neu ist, dass bei Mobilfunktelefonaten auch der Standort bei Beginn der Kommunikation gespeichert werden, nicht jedoch die Inhalte des Gesprächs. Ferner werden mit Inkrafttreten des Gesetzes auch Unternetverbindungsdaten gespeichert. (...)
(...) Was die sogenannte Vorratsdatenspeicherung angeht, so ist es Deutschland gegen den Widerstand anderer Mitgliedstaaten gelungen, möglichst grundrechtsschonende Regelungen zu vereinbaren. So ist die Mindestspeicherdauer auf 6 statt wie auf EU-Ebene gefordert 36 Monate begrenzt worden. (...)
(...) Im Gegenzug sollten sie dann aber – wie diese auch – ihre Altersversorgung selbst finanzieren. Dies bedeutet, dass man auch die Altersversorgung für Abgeordnete grundsätzlich reformieren müsste. Darüber hinaus bin ich der Auffassung, dass die Möglichkeiten von Nebeneinkünften für Abgeordnete grundsätzlich eingeschränkt werden sollten. (...)