
(...) Nach der grundlegenden Rentenreform im Jahr 1957, in der die Rentenversicherung in ihrer heutigen Ausgestaltung geschaffen wurde, hat der Bund sich immer mehr aus seiner Verantwortung zurückgezogen: Betrug der Anteil der Bundeszuschüsse im Jahr 1960 noch 21,3 %, so sank dieser Wert bis 1990 auf 13,98 % ab. Erst danach stiegen die Bundeszuschüsse wieder auf ihr ursprüngliches Niveau, insbesondere durch die Einrichtung eines zusätzlichen Bundeszuschusses durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt im Jahr 1998 und durch die Verwendung der Einnahmen der "Öko-Steuer" für die Rentenversicherung ab 1999. (...)