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Frage von Helmut J. •

Frage an Rolf Kramer von Helmut J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie lässt sich die Entscheidung des Parlaments rechtfertigen, qualifizierten Ausländern- wenn sie mindestens 60000 € jährlich verdienen - die Einreise, wie auch einen unbefristeten Aufenthaltssstatus zu gewähren und andererseits eine überproportionale Abwanderung ausgebildeter Fachkräfte mit Universitätsabschluss hinzunehmen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jünemann,

vielen Dank für Ihre Frage vom 27. Juli 2008. Hier ist meine Antwort:

Im Bereich der Hochqualifizierten wird es sowohl kurz- als auch langfristig einen zusätzlichen Bedarf an Arbeitskräften geben. Nach einer Prognose des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom Dezember 2007 wird die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland bis 2020 um 1,7 Mio. ansteigen. Insbesondere auf dem Arbeitsmarkt für Akademiker wird es den Prognosen folgend- trotz Ausschöpfung des heimischen Potentials- zu Engpässen kommen, die bereits ab 2015 das Wirtschaftswachstum negativ beeinträchtigen können. Um unseren Wohlstand auch in Zukunft nachhaltig zu sichern, bedarf es einer breiten Basis an qualifizierten Facharbeitern. Ich denke, in dieser Bewertung sind wir uns einig. In diesem Rahmen ist die Bundesrepublik auf Zuwanderung angewiesen, die bewusst gesteuert personelle Engpässe schließt und als vorbeugendes Instrument einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Fachkräftebasis beiträgt.

Mit dem Aktionsprogramm der Bundesregierung wird parallel eine Qualifizierungsinitiative verbunden, die sich zur Zielsetzung erkoren hat, die Aus- und Weiterbildung in Deutschland grundlegend zu verbessern. Kernelement bildet dabei die Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen und Älteren und die Qualifizierung der bereits in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund.
Der Zeitplan sieht vor, dass sich Bund und Länder bis Herbst 2008 auf ein entsprechendes Maßnahmepaket verständigen. Konkrete Maßnahmen werden derzeit vollzogen, in dem die Übergangsregelungen für die EU-8-Statten bis zum 30. April 2011 sowie für Bulgarien und Rumänien bis 31. Dezember 2011 verlängert werden.

Unabhängig von diesem Prozess wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Allianz aus Wissenschaftlern, Sozialpartnern und Vertretern der Länder einberufen, die sowohl das Arbeitskräfteangebot wie auch dessen Nachfrage nach Branchen, Regionen und Qualifikationen gezielt analysieren. Ziel dieses Dialogs ist es, zukünftig früher und besser auf die Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs informiert zu sein, um frühzeitig Einfluss nehmen zu können. Lassen Sie mich verdeutlichen, dass es sich bei den Aufgaben der Allianz nicht um die Entwicklung eines Punktesystems oder ein Konzept zur Potentialzuwanderung handelt.

In Deutschland sind derzeit 3 Mio. Menschen arbeitslos. Das sind bereits rund 2 Mio. Arbeitslose weniger als noch im Jahr 2005. Die Bundesregierung hat sich als handlungsfähig erwiesen und hat die klare Zielsetzung die Zahl der Arbeitslosen weiter zu reduzieren, in dem soviel wie möglich inländische Arbeitskräfte in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden. Dazu zähle ich auch die von Ihnen beschriebene Gruppe der hochqualifizierten Akademiker.

Entgegen Ihrer in der Fragestellung formulierten Annahme handelt es sich bei der Beschlussfassung zur Senkung der Einkommensgrenze für Hochqualifizierte nicht um eine Entscheidung des Parlamentes, sondern um einen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung. Dieser erfolgt durch Änderung des § 19 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und bedarf rechtlich nicht der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Mit der Beschlussfassung wird die Mindesteinkommensgrenze für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an Hochqualifizierte von dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (derzeit 86.400 Euro) auf die Beitragsbemessungsgrenze (West) der allgemeinen Rentenversicherung in Höhe von derzeit 63.600 Euro gesenkt.

Mit freundlichen Grüßen,
Rolf Kramer