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Frage von Dagmar S. •

Frage an Roland Fischer von Dagmar S. bezüglich Gesundheit

Wie stehen Sie zur Organspende?

Haben Sie sich mit dem Hirntodkonzept auseinandergesetzt?

Wissen welche Bedeutung der Hirntod für das Rechtsgut leben hatte?

Finden Sie, dass die Informationspflichten des § 2 TPG von den hierzu verpflichteten Stellen erfüllt wird?

Wissen Sie welche spezifisch berufliche Tätigkeit der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankasse ausübte?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schön,

ich persönlich besitze einen Organspendeausweis. Wie wahrscheinlich die meisten von uns, die sich jemals mit dem Thema beschäftigt haben, ist mir diese Entscheidung anfangs nicht leicht gefallen. Es liegt wohl in der Natur des Menschen, seinen eigenen Tod und die damit auftretenden Fragen eher zu verdrängen. Für mich entscheidend waren letztlich zwei Dinge: Zum einen das unendliche Leid der Menschen, die auf ein Spenderorgan warten. Zum anderen die bewusste Abwägung, meine Angehörigen nach meinem Tod nicht mit der Entscheidung über eine Organspende zu belasten, nur weil ich zu Lebzeiten zu bequem war, diese Frage selbst zu beantworten.

Ich habe mich dabei auch mit dem Hirntod, seiner Definition seit 1968 und vielen Äußerungen dazu, von Befürwortern und Kritikern, befasst. Es wird wohl auf absehbare Zeit nicht gelingen endgültig zu klären, wie tot Hirntote wirklich sind. Ich glaube aber für mich persönlich, dass es darauf letztlich nicht ankommt. Vor der Wahl, bei einem nach den gültigen Kriterien festgestellten Hirntod entweder als Organspender zur Verfügung zu stehen oder die funktionserhaltenden Maschinen abzuschalten und dann "einfach" endgültig zu Ende zu sterben, habe ich mich für die Organspende entschieden. Dabei nehme ich bewusst in Kauf, dass damit vielleicht der Sterbeprozess in seiner Komplexität anders verläuft.

Bei der rechtlichen Bewertung im Hinblick auf "Leben" käme man ohne den Hirntod zu dem auch nicht befriedigenden Ergebnis, dass man einen längst hirntoten Menschen so lange nicht für tot im juristischen Sinn erklären könnte, so lange z. B. seine Blutzirkulation durch Maschinen aufrecht erhalten werden könnte. Auch hier ist es eine Abwägung, wie das z. B. auf das Leid der Angehörigen wirkt. Grundsätzlich glaube ich, dass die Aufklärungspflichten nach dem Transplantationsgesetz von den zuständigen staatlichen Stellen und den Krankenkassen erfüllt werden. Jeder Mensch, der sich mit der Frage Organspende beschäftigt, hat heute die Möglichkeit, alle Argumente und Meinungen für und wider Organspende abzuwägen, nicht zuletzt im Internet. Und ja, ich weiß, dass die von Ihnen angesprochene Person früher u. a. Transplantationsarzt war.

Sehr geehrte Frau Schön, die Entscheidung Organspende ja oder nein ist eine der persönlichsten überhaupt, die ohne Zwang und Druck nur von jedem einzelnen getroffen werden kann. Ich fand die offene und fraktionsübergreifende Diskussion und Entscheidung im Deutschen Bundestag beispielhaft dafür, wie Politik bei solchen Themen vorgehen sollte. Ich kann aber auch völlig nachvollziehen und akzeptieren, wenn sich Bürgerinnen und Bürger gegen einen Organspendeausweis entscheiden. Mir ist wichtig, dass die Transplantationsmedizin alles unternimmt, auch nur dem Verdacht auf wirtschaftliche Interessen und Marktverhalten entgegenzutreten. Dies war ja gerade in Bayern in den letzten Monaten nicht immer der Fall. Die gesunkene Spendenbereitschaft dokumentiert das vielleicht sogar zu Recht. Aber die Patientinnen und Patienten, die dringend auf ein Spenderorgan angewiesen sind, können für das Fehlverhalten von Ärzten und Kliniken nichts. Für jeden Vorschlag, noch mehr aufzuklären und den Bürgerinnen und Bürgern noch mehr Informationen zur Verfügung zu stellen, bin ich aufgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
Roland Fischer