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Frage von Harald T. •

Frage an Roland Fischer von Harald T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Befürworten Sie den Volksentscheid auf Bundesebene?

Falls Ihre Befürwortung in wesentlichen Punkten von der Ausgestaltung der Initiative von mehr-demokratie ( www.mehr-demokratie.de ) und anderen ( www.volksentscheid.de ) abweicht, würde ich mich darüber freuen Ihre Position kennen zu lernen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Tichy,

eindeutig ja, ich befürworte Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene.

Wir haben in München auf kommunaler Ebene und im Freistaat, zuletzt bei der Abschaffung der Studiengebühren, ausgezeichnete Erfahrungen mit den Elementen direkter Demokratie gemacht, selbst in der Europäischen Union ist die direkte Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger möglich. Warum um alles in der Welt soll das auf nationaler Ebene in Deutschland nicht funktionieren? Der berühmte Satz von Willy Brandt „Mehr Demokratie wagen“ hat von seiner Aktualität und Bedeutung nichts verloren.

Die SPD hat erst kürzlich wieder ganz konkrete Vorschläge zur Einführung vorgelegt. Zum einen geht es um eine Änderung des Grundgesetzes, zum anderen dann um die konkrete Umsetzung in einfaches Recht. Im Detail sieht der Entwurf folgende Regelungen vor: 100.000 Abstimmungsberechtigte können den Bundestag auffordern, sich mit einer Gesetzesvorlage oder einem anderen bestimmten Gegenstand der politischen Willensbildung zu befassen (Volksinitiative). Kommt innerhalb von einem halben Jahr kein Bundesgesetz oder Beschluss zustande, so kann ein Volksbegehren beantragt werden, das innerhalb von weiteren sechs Monaten mindestens eine Million Wahlberechtigte unterzeichnen müssen. Entspricht der Bundestag dem Volksbegehren innerhalb von sechs Monaten nicht, so findet ein Volksentscheid statt. Dabei entscheidet dann die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, mindestens müssen sich allerdings 25 Prozent der Abstimmungsberechtigten beteiligen.

Wir wollen auch das volksbegehrte Referendum einführen, mit der eine Million Abstimmungsberechtigte das Recht haben, ein vom Bundestag bereits beschlossenes Gesetz dem Volksentscheid zu unterwerfen. Auch der Bundestag kann dann mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen, die Bevölkerung über ein Bundesgesetz abstimmen zu lassen (Parlamentsreferendum).

Leider blockieren bisher vor allem die Unionsparteien direkte Demokratie auf Bundesebene.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Fischer