
(...) Im Mittelpunkt steht dabei eine Abwägung zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, dem - dem Kindeswohl verpflichteten - Erziehungsrecht der Eltern und dem Recht auf Religionsfreiheit. Nach einer intensiven Diskussion ist die Mehrheit des Bundestages ist zu dem Entschluss gekommen, dass Eltern weiterhin eine religiösen Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst bei ihrem Sohn durchführen lassen können sollten. (...)