Frage an Renate Künast von Markus S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Frau Künast,
den Medien ist zu entnehmen, daß die Regierungskoalition die Unterstützung der Grünen-Fraktion für die Bewilligung des ESM benötigt. Dazu meine Fragen:
1. Trifft es zu, daß Zahlungen in der vom ESM geforderten Höhe ohne Bedingungen innerhalb von sieben Tagen zu leisten sind und dagegen kein Einspruchsrecht besteht?
2. Trifft es zu, daß der ESM lt. Artikel 32 eine juristische Person ist, also Regierungen "persönlich" auf Zahlungen verklagen kann, sollten sie sich dennoch weigern?
3. Trifft es zu, daß der ESM lt. Artikel 32 juristische Immunität genießt, solange er es für nötig erachtet, und gegen jede Beschlagnahme und/oder Durchsuchung durch Strafverfolgungsbehörden der Länder gefeit ist? Daß alle Dokumente des ESM unantastbar sind?
4. Trifft es zu, daß Sie der Grünen-Fraktion dennoch die Zustimmung empfehlen?
Vielen dank im voraus für Ihre Antworten.
Mit freundlichem Gruß
Markus Söderling