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Bündnis 90/Die Grünen
• 23.02.2024

Der Ausschuss hat sich dafür ausgesprochen die gesundheitliche und psychische Eignung zur Fahrerlaubnis alle 15 Jahre unabhängig vom Alter zu überprüfen. Der Beschluss sieht drei Möglichkeiten vor: eine ärztliche Untersuchung, eine Selbstauskunft oder einen weiteren Mechanismus, der zur Eignungsprüfung geeignet ist. Dies können die Mitgliedstaaten selbst festlegen. 

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Bündnis 90/Die Grünen
• 31.05.2024

Bezüglich der Schuldunfähigkeit: Nur weil man ein Gesetz nicht kennt, ist man nicht schuldunfähig. Der Begriff der Schuldfähigkeit bezeichnet grob formuliert, dass man aufgrund seiner seelischen Verfassung in der Lage ist das Unrecht der Tat zu erkennen.

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