das von Ihnen zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezog sich auf die Besoldung der Richter und Staatsanwälte im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015. Dabei hat das Gericht festgestellt, dass das durch Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau in nicht zu rechtfertigender Weise unterschritten wurde. Insofern war zunächst einmal das Land Berlin zur Nachbesserung verpflichtet.
Es gibt keine Blockade. Der Eindruck kann aber durch die Arbeitsabläufe entstehen.
Deshalb arbeitet die Bundesregierung von SPD, Grünen und FDP daran, Bürokratie abzubauen und Verfahren zu beschleunigen. Dabei verfolgen wir das Ziel: Verständliche, einfache und wirksame Regelungen. Das bedeutet: Weniger Zeitaufwand und weniger Kosten, sowohl für die Wirtschaft und die Verwaltung als auch für die Bürgerinnen und Bürger.
die Erhöhung der Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmer vor drei Jahren hat gezeigt, dass der Einstieg für Gründerinnen und Gründer durch die Sonderregelung tatsächlich erleichtert werden kann
Ich verstehe das Problem, dass es durch die höheren Abschläge der Energieversorger zu steigenden Vorleistungen bei den Vermieterinnen und Vermietern kommt.
Ich freue mich Ihnen in dieser Angelegenheit eine gute Nachricht zu übermitteln: Das Start-Up Berlin Cures hat das Geld für die Phase 2 Studie zum Wirkstoff BC007 zusammen bekommen