(...) Dass nach dem von ihnen zitierten Artikel aus der Zeit momentan Bundestagsabgeordnete nicht in der amerikanischen Botschaft in einem Leseraum Einblick in Dokumente zum Verhandlungsstand nehmen können sollen, halte ich vor diesem Hintergrund für wenig bedeutend. Mir erschließt sich auch nicht, warum die an den Verhandlungen im momentanen Stadium nicht aktiv beteiligten Abgeordneten des Deutschen Bundestages von den Amerikanern ein solches Recht eingeräumt bekommen sollten. (...)
(...) 3.) Ich halte den Einsatz der Frackingtechnik nur für zulässig, wenn davon keinerlei Gefährdung für Mensch oder Natur ausgeht. Das schließt ein, dass nur noch solche Frackfluide verwandt werden dürfen, die allenfalls schwach wassergefährdend sind, was wohlgemerkt bedeutet, dass es sich dabei nicht um giftige Stoffe handelt, sondern auch übermäßiges Salz eine solche Einstufung rechtfertigt und wir der Industrie vorschreiben müssen, den Greenfrack zu entwickeln, also eine Substanz, die überhaupt nicht mehr wassergefährdend ist. (...)
(...) Die um die Systemkosten geminderten Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe sollen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes fließen. Damit bewegen wir dauerhaft und zweckgebunden 3,7 Milliarden Euro vom Haushalt des Bundesfinanzministeriums hin zum Haushalt des Bundesverkehrsministeriums, und das jedes Jahr. (...)
(...) Die Mehrzahl der Bürgerbusvereine in Deutschland hat nicht den steuerrechtlichen Status der Gemeinnützigkeit, einige wenige Vereine allerdings schon. Das liegt zum einen daran, dass die Beurteilung der Gemeinnützigkeit im Einzelfall in den Aufgabenbereich der Finanzbehörden des jeweiligen Bundeslandes fällt und die Handhabung dort nicht immer einheitlich ist. (...)
(...) alle Fragen des Rundfunkbeitrags werden durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zwischen den Bundesländern vereinbart, der Bundestag ist dabei nicht beteiligt. Ich möchte Sie daher bitten, sich mit Ihren Fragen zum Rundfunkbeitrag an die Landesregierung zu wenden. (...)
(...) Aus dem Grundgesetz ergibt sich der Auftrag, die Ehe zu schützen. Wer eingetragene Lebenspartnerschaften in vollem Umfang gleich behandelt, verstößt gegen diesen Auftrag unserer Verfassung. Dass unter Ehe im Sinne des Grundgesetzes die Verbindung von Mann und Frau zu verstehen ist, hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung immer wieder bestätigt. (...)