Frage an Reinhard Grindel von Timo H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Grindel,
Sie haben als Abgeordneter sich für ein Verbot auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare eingesetzt & bei der Abstimmung darüber am 28.06.2012 folglich dagegen gestimmt. Zudem haben Sie am 22.05.2014 gegen den Änderungsantrag Gesetz zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner, der es gleichgeschlechtlichen Partnerschaften die Adoption erlaubt hätte, gestimmt.
Von Ihrer Website habe ich vernommen, dass Sie neben Ihrer Abgeordnetentätigkeit auch u.a. Schatzmeister des DFB´s, Vize-Präsident des Nieders. Fußballverbandes und Vorstandsmitglied "Gegen Vergessen - Für Demokratie" sind. All diese drei Organisationen treten für ein offenes und tolerantes Miteinander in der Gesellschaft ein. Im speziellen setzen sich alle drei Organisationen gegen die Diskriminierung von Lesben- und Homosexuellen ein. Dieses Ziel ist in deren Satzung niedergeschrieben und ist somit feste Richtlinie für die Vereinshandlungen. Der DFB in seiner Satzung, dass "Zweck und Aufgabe des DFB ist es insbesondere, Werte im und durch den Fußball zu vermitteln, unter besonderer Berücksichtigung der Förderung von Integration und Vielfalt und der Verhinderung & Beseitigung von Benachteiligungen aus Gründen [...] der sexuellen Identität." (Quelle: bit.ly/1m5CdGg). Der Nieders. Fußballverband schreibt in seiner Satzung, dass er "diskriminierenden oder Menschen verachtenden Verhaltensweisen entschieden entgegen tritt" (Quelle: bit.ly/1szecRa). Der Verein "Gegen Vergessen - Für Demokratie" setzt sich gegen "Ausgrenzung von Minderheiten" ein und klärt des weiteren viel über die Diskriminierung von Homosexuellen in der dt. Geschichte auf (Quelle: bit.ly/T3fFie und bit.ly/Togl2l).
1. Inwieweit ist Ihre Arbeit in diesen Organisationen, die sich klar gegen (sexuelle) Diskriminierung einsetzen, mit ihrem Abstimmungsverhalten vereinbar?
2. Wie rechtfertigen Sie Ihren Verstöße gegen die Satzungen als Präsidiums- bzw Vorstandsmitglied dieser Organisationen vor deren Mitgliedern?
Sehr geehrter Herr Hellmer,
Ihre Unterstellung, dass es sich bei meinem Abstimmungsverhalten um eine sexuelle Diskriminierung handelt, ist schlicht falsch. Das lässt sich schon daraus ableiten, dass auch ein Kollege meiner Fraktion, der sich zu seiner Homosexualität bekennt, so abgestimmt hat wie ich. Bei beiden Abstimmungen geht es nicht um die Lebenssituation gleichgeschlechtlicher Partnerschaften allein, sondern um eine Interessenabwägung zwischen verschiedenen Schutzgütern. Im Falle des Adoptionsrechts ist es für mich wichtig, das Wohl des Kindes in den Blick zu nehmen, zu dessen Identitätsfindung es für mich gehört, ein männliches und ein weibliches Vorbild zu haben. Die Fälle der Sukzessivadoption unterscheiden sich davon, weil hier die langjährige Lebensgemeinschaft eines Kindes mit Vater oder Mutter gewürdigt werden muss.
Aus dem Grundgesetz ergibt sich der Auftrag, die Ehe zu schützen. Wer eingetragene Lebenspartnerschaften in vollem Umfang gleich behandelt, verstößt gegen diesen Auftrag unserer Verfassung. Dass unter Ehe im Sinne des Grundgesetzes die Verbindung von Mann und Frau zu verstehen ist, hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung immer wieder bestätigt.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB