
(...) Die Grüne Grundsicherung besteht aus zwei gleichberechtigten, sich ergänzenden Komponenten, die zur Teilhabe befähigen sollen, aus der Existenzsicherung und aus der Teilhabegarantie durch einen Ausbau öffentlicher Leistungen. Denn Armut und gesellschaftliche Ausgrenzung bestehen nicht allein im Mangel an Geld, sondern auch im eingeschränkten Zugang zur Bildung und anderen Gemeinschaftsgütern und in der Verweigerung des Zugangs zum Erwerbsarbeitsmarkt. (...)