Natürlich ist es eine politische Frage, wie man das Recht auf Asyl konkret ausgestaltet.
Prüfverfahren können rechtskonform vereinfacht werden. Entscheidend muss aber weiterhin die Einzelfallprüfung sein, die niedrigere Hürden vorsehen kann.
Es ist nicht im juristisch im Grundrecht verankert, es geht hierbei aber schlichtweg um Humanität. In diesem Sinne existiert das deutsche Asylrecht, das politisch Verfolgte schützen soll und deshalb ein in der Verfassung verankertes Grundrecht ist.
ich unterstütze einen Antrag auf Prüfung der AfD durch das Bundesverfassungsgericht.
Der Generalbundesanwalt ermittelt weiterhin in dieser Sache
Angesichts der katastrophalen Umstände in Afghanistan insbesondere für Frauen müssen wir hier ganz besonders hinschauen. Ein automatisiertes Asylrecht für bestimmte Gruppen halte ich dabei allerdings für rechtlich nicht durchsetzbar und würde dem Charakter des Asylrechts, bei dem jeder individuelle Fall geprüft werden muss, widersprechen.