Frage von Klaus B. • 04.05.2015
Portrait von Ralf Jäger
Antwort von Ralf Jäger
SPD
• 30.07.2015

(...) Für den 01.05.2015 wurde durch die Partei „Die Rechte“ eine versammlungsrechtliche Veranstaltung in Form eines Aufzuges angemeldet. Gründe, die ein Verbot gerechtfertigt hätten, lagen dem Polizeipräsidium Essen als zuständiger Versammlungsbehörde nicht vor. (...)

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