Frage an Ralf Jäger von Hans K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Jäger,
der Focus berichtet, dass Sie als zuständiger Innenminister von "No Go Areas" nichts wissen wollen.
Ist das wirklich so? Falls nein, was werden Sie tun um die Poizeikräfte besser auszustatten und schlagkräftiger zu machen.
Wenn die im nachstehend verlinkten Artikel dargestellten Problem weiter zu nehmen ohne dass etwas dagegen getan wird, braucht man sich nicht zu wundern wenn die Bevölkerung unruhig würde und sich gern die Verursacher der Misere wendet. Mit Verursacher meine ich explizit die politischen Verantwortlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Kellermann
Sehr geehrter Herr Kellermann,
für Ihr Schreiben vom 03. Juli 2015 danke ich Ihnen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es keine sogenannten rechtsfreien „NO GO Areas“, in denen die Polizei machtlos ist.
Ich teile jedoch Ihre Auffassung, dass Einsatzbrennpunkte, sei es als Kriminalitäts- oder als Verkehrsunfallbrennpunkt, kurzfristig oder langfristig die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigen können.
Die Kreispolizeibehörden führen diesbezüglich fortlaufend eine Analyse und Prüfung der Örtlichkeiten auf die Erforderlichkeit hoheitlichen Handels durch.
Dem einsatztaktischen Grundsatz folgend, dass Schwerpunkte gesetzt werden müssen, wurden für einige Kriminalitätsbrennpunkte besondere Lagebilder erstellt und u.a. umfangreichere Präsenzkonzeptionen entwickelt.
In diesem Zusammenhang wurde das Polizeipräsidium Duisburg temporär personell verstärkt.
Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen verfolgt seit vielen Jahren einen ganzheitlichen Ansatz bei Einsatzlagen. Gezielte Kommunikation und Deeskalation auf der einen Seite sowie konsequentes Einschreiten gegen erkannte Straftäter auf der anderen Seite sind die wesentlichen Bausteine der nordrhein-westfälischen Linie. Nordrhein-westfälische Polizeibeamtinnen und -beamte werden mit der Zielrichtung aus- und fortgebildet, bei gewalttätigen Aktionen besonnen, verhältnismäßig und konsequent zu reagieren, auch wenn eine zahlenmäßige Unterlegenheit gegenüber potenziellen Störern/Straftätern besteht. Bei eklatanter Überzahl gewaltbereiter Personen kann es jedoch im Ausnahmefall taktisch geboten sein, dass Einsatzkräfte von unmittelbaren Einsatzmaßnahmen kurzzeitig absehen, wenn alternativ nur ein unverhältnismäßiges oder mit unvorhersehbaren Risiken verbundenes Einschreiten die Folge wäre. In einem solchen Fall ist jedoch die Einsatzsituation grundsätzlich statisch zu halten, es sind unverzüglich Verstärkungskräfte heranzuführen und im Anschluss die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.
Ich darf Ihnen versichern, dass es jetzt und auch in Zukunft keine sogenannten rechtsfreien „NO GO Areas“ in Nordrhein-Westfalen geben wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ralf Jäger MdL