
(...) Die Europäische Kommission hat außerdem angekündigt, einen eigenständigen Rechtsakt mit Regelungen zum Einsatz des Klonens in der Lebensmittelproduktion vorzulegen. Dieser sieht vor, das Klonen zum Zweck der Lebensmittelerzeugung in der Europäischen Union für zunächst fünf Jahre zu verbieten. (...)