Frage an Rainer Brüderle von Thomas M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Brüderle,
den Medien ist aktuell zu entnehmen, dass Sie persönlich die Preispolitik der Mineralölkonzerne kritisieren.
Was hindert Sie eigentlich daran, sich ein Beispiel an unseren südlichen Nachbarn zu nehmen und eine Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen, wonach die Konzerne Preissenkungen jederzeit und so oft wie möglich, Preisanhebungen jedoch nur einmal täglich um 12:00 Uhr Mittags durchführen dürfen. Diese Praxis hat sich in Österreich bisher recht gut bewährt - eine echte Regelung im Sinne der Kunden.
Eine jährliche Sektorenuntersuchung durch das Kartelamt bringt hingegen rein gar nichts und dient wohl nur als rituelles Feigenblatt, sie kaschiert lediglich Untätigkeit und Billigung der Abzockerei. Preisabsprachen waren dieser "speziellen Branche" die letzten Jahrzehnte noch nie nachzuweisen, das wird es auch 2011 nicht.
--> Nicht nur reden - was alleine zählt sind Taten!!!! Zeigen Sie den Konzernen zur Abwechslung mal, wer der Herr im Hause ist und dämpfen Sie das untertäge Gezocke an den Zapfsäulen!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Marquardt
Sehr geehrter Herr Marquardt,
vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Die Ergebnisse der Untersuchung des Kartellamtes bestätigen meinen Verdacht, dass es gewissermaßen ein abgestimmtes Verhalten der Konzerne gibt, das nur schwer unter den kartellrechtlichen Tatbeständen erfassbar ist.
Eine Konsequenz aus der vom Bundeskartellamt kritisierten Praxis der Preisgestaltung an deutschen Tankstellen können zum Beispiel gesetzliche Verschärfungen sein. Die schwarz-gelbe Koalition steht ohnehin vor der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung. Man muss sorgfältig prüfen, ob man bestimmte Tatbestände schärfer fassen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Brüderle