Frage an Rainer Brüderle von Richard M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Brüderle,
auf meine Frage vom 30.03.2011:
„Guten Tag Herr Brüderle,
ich habe soeben in der Zeitung gelesen, dass ihr Ministerium nichts dagegen hat, dass wir Verbraucher möglicherweise Fleisch von geklonten Tieren oder deren Nachkommen essen, ohne das vorher erkennen zu können.
Ich bitte darum die Gründe für ihr Verhalten zu erfahren.
mit freundlichem Gruß“
haben Sie am 03.06.2011 geschrieben:
„Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Klonfleisch.
Die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über eine europäische Regelung für so genanntes "Klonfleisch" im Rahmen der Novelle zur Novel-Food-Verordnung sind ohne Ergebnis zu Ende gegangen.
Wir bedauern das Scheitern der Verhandlungen. Die Bundesregierung hatte bis zuletzt ressortübergreifende Kompromissvorschläge in die Verhandlungen eingebracht, die einerseits dem Verbraucherschutz und dem Tierschutz Rechnung tragen und andererseits die Regeln des multilateralen Handelssystems der Welthandelsorganisation berücksichtigen.
Demgegenüber hatte das Europaparlament darauf bestanden, die bereits erzielte Einigkeit über das Verbot des Handels mit Fleisch und Milch von geklonten Tieren in der Europäischen Union auch auf Produkte von Klon-Nachfahren zu erweitern. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten wollte diesen Vorschlägen nicht folgen.
Auch die Europäische Kommission unterstützte die Forderung des Europaparlaments nicht und verwies darauf, dass sie nicht im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der EU stehe. Im Rahmen der Verhandlungen hatte die Bundesregierung stets ihre Bereitschaft betont, einer rechtlich tragfähigen Lösung zustimmen zu wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Brüderle“
Aber meine Frage, warum Sie die Kennzeichnung des Fleisches der Nachfahren von geklonten Tieren ablehnen, haben Sie nicht beantwortet. Ich bitte nochmals darum.
mit freundlichen Grüßen
Richard Möbus
Sehr geehrter Herr Möbus,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Klonfleisch lässt sich nur mit immensem finanziellen und personellen Aufwand zurückverfolgen, da nur umfangreiche genetische Analysen eine Unterscheidung von Fleisch geklonter Tiere bzw. deren Nachfahren von "normalen" Fleisch ermöglicht. Und dies auch nur dann, wenn eine lückenlose Datenbank mit den genetischen Fingerabdrücken aller Klontiere existiert. Die Kommission hat deswegen darauf hingewiesen, dass dies völlig unverhältnismäßig ist und als Kompromiss die Einrichtung einer Datenbank für die Rückverfolgbarkeit der Einfuhren von Samen und Embryonen vorgeschlagen.
Die Europäische Kommission hat außerdem angekündigt, einen eigenständigen Rechtsakt mit Regelungen zum Einsatz des Klonens in der Lebensmittelproduktion vorzulegen. Dieser sieht vor, das Klonen zum Zweck der Lebensmittelerzeugung in der Europäischen Union für zunächst fünf Jahre zu verbieten. Außerdem beabsichtigt die Kommission, den Import von Klontieren sowie die Vermarktung von Lebensmitteln von geklonten Tieren in der Europäischen Union zu verbieten.
Nach Angabe der Kommission soll ein Rechtssetzungsvorschlag voraussichtlich bis 2013 vorgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Brüderle