Die Absicht des Gesetzes ist die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Ebenso wichtig ist, dass der Übergang für die Bürger:innen finanziell tragbar bleibt.
Das Parteienverbot ist nach unserer Rechtsordnung und den historischen Erfahrungen Deutschlands ein mögliches Instrument. Für ein solches Verbotsverfahren gibt es jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Hürden – und es ist wichtig, dass das Verfahren eine reelle Aussicht auf Erfolg hat.
Statt eines maximalen Schädigungsbudgets haben wir einen Mix an Policies, wie z.B. die CO2-Bepreisung aber auch unsere Anstrengungen für den Umstieg auf Erneuerbare und E-Mobilität.
Die Wahlerfolge der AfD jüngst in Hessen und Bayern zeigen leider, dass die Partei mittlerweile in ganz Deutschland ein hohes Wähler*innen-Potential hat.
Die Aggression Russlands gegenüber der Ukraine zeigt deutlich, welches Aggressionspotenzial der russische Imperialismus in sich trägt.
Für uns ist klar, dass die AfD als reale Gefahr für unsere Demokratie, als reale Gefahr für die Menschen, die Ziel ihrer Hetze und Ausgrenzungspolitik sind, und als reale Gefahr für das friedliche Zusammenleben in Europa politisch und gesellschaftlich sowie mit allen geeigneten rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen ist.