Sehr geehrter Herr Krämer, wie kann es sein, dass unter der jetzigen Regierung 4 gut integrierte Kinder zwischen 11 und 17 nach fast 9 Jahren in Deutschland abgeschoben worden sind?
Werden Sie in dieser Angelegenheit aktiv? Über eine Antwort würde ich mich freuen, da ich die momentane Regierung auch deswegen gewählt habe, um solche Vorfälle zu verhindern. https://www.spiegel.de/panorama/abschiebung-von-vier-kindern-aus-bayern-nach-nigeria-ich-will-zurueck-nach-hause-a-db03aa9a-ec3c-4ef6-b7ea-f0cbc84d5802
Sehr geehrte Frau D.
vielen Dank für Ihre Nachricht, ich kann Ihren Frust in dieser Angelegenheit sehr gut verstehen.
Aber: Abschiebungen sind Aufgabe der Bundesländer, die dabei oftmals mit der jeweiligen Landespolizei und auch der Bundespolizei zusammenarbeiten. Ich selbst bin Bundespolitiker und in Hessen aktiv.
Jedoch kann ich Ihnen sagen, dass wir Grüne im Bundestag und überall für eine geordnete, rechtsstaatsbasierte und menschenrechtsorientierte Einwanderungs- und Migrationspolitik stehen. Demnach müssen Menschen ausreisen, die nach sorgfältiger Prüfung der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen kein Aufenthaltsrecht bekommen und bei denen keine Abschiebehindernisse entgegenstehen. Uns ist jedoch klar: Jede Abschiebung ist mit großen menschlichen Härten verbunden. Abschiebungen sind für uns Grüne daher das letzte Mittel, wenn die Rückkehr verweigert wird.
Die Grünen in Bayern haben im Landtag immer wieder gefordert, dass von Abschiebungen von gut integrierten Geflüchteten abgesehen werden sollte und die Ausländerbehörden proaktiv auf die Personen zugehen sollen, wenn die Voraussetzungen für eine Bleiberechtsregelung nach z.B. §25a oder §25b (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen) gegeben ist.
Zu Abschiebungen haben die Grünen in Bayern auch eine ganz klare Position: Bei der Durchführung dieser Maßnahmen müssen Menschenwürde und der Rechtsstaat beachtet werden. Abschiebungen dürfen nicht mehr zur Unzeit stattfinden. Zwangsweise Abschiebungen dürfen nicht gegen Familien, gegen Kinder und gegen Schwangere durchgesetzt werden. Das Auseinanderreißen von Familien durch gewaltsame Abschiebungen stellt einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar und wird von ihnen abgelehnt.
Ich habe den Fall, den Sie mir geschildert haben, an meine zuständigen Kolleg*innen im Bayerischen Landtag weitergeleitet und hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Beste Grüße,
Philip Krämer