
(...) Dem BGE habe ich mich übrigens ursprünglich nicht aus sozialpolitischen Gründen, sondern als Innenpolitikerin genähert. Sie wissen es selbst: Wer ALG II beantragt, muss 150 bis 180 ganz persönliche Daten über sich und sein Umfeld preisgeben. Mit anderen Worten: Wer arm dran ist, dem werden auch noch verbriefte Bürgerrechte genommen. (...)