Frage an Petra Pau von Sebastian S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Pau,
oftmals wird gegen ein erneutes NPV-Verbotsverfahren vorgebracht, dass man die V-Leute des Verfassungsschutzes abziehen müsste und dann keine Informationen aus dem Inneren der Partei mehr bekommt. Wenn ich mich nicht falsch erinnere, dann wurde vom Bundesverfassungsgericht jedoch nur die mögliche Steuerung der NPD durch V-Leute, also in Vorstandspositionen der NPD, beanstandet.
Informationen über das Vorgehen der NPD müsste man aber doch auch von V-Leuten, die sich als einfache Parteimitglieder ausgeben, bekommen können, wodurch einem erneuten Verbotsverfahren nichts mehr im Wege stehen dürfte oder sehe ich das falsch?
Freundliche Grüße
Sebastian Schwerdt
Sehr geehrter Sebastian Schwerdt,
die Forderung nach einem NPD-Verbot und die Frage nach der Rolle von V-Leuten haben aus aktuellem Anlass wieder Fahrt aufgenommen. Ich habe mich jüngst mehrfach dazu öffentlich geäußert, siehe www.petrapau.de oder www.linksfraktion.de.
Die Crux mit den V-Leuten, egal ob sie vom Verfassungsschutz oder von der Polizei angeheuert werden, ist eine einfache. Sie sollen staatlichen Behörden Informationen liefern, die auf anderen Wegen vermeintlich nicht zu erlangen sind. Das wiederum setzt voraus, dass die Betreffenden einen exklusiven Zugang zu solchen Informationen haben. Ein einfacher Mitläufer hat sie nicht.
Die V-Leute müssen also in der jeweils inneren Hierarchie ziemlich hoch angesiedelt sein. Dorthin müssen sie sich hochdienen. In rechtsextremistisch militanten Kreisen geht das nur, wenn sie einschlägig rechtsextremistisch militant aktiv sind. Sie müssen demnach Täter sein.
Deshalb sage ich immer wieder: V-Leute sind keine netten Informanten von nebenan. Sie sind vom Staat gekaufte Spitzel und bezahlte Täter. Sie sind keine Lösung, sondern ein zusätzliches Problem. Das ist meine grundsätzliche Kritik. Und es gibt genügend Belege dafür, dass V-Leute ihr „staatliches Honorar“ zudem nutzen, um die rechtsextrem-militante Szene zu finanzieren.
Mit Blick auf ein erneutes NPD-Verbotsverfahren kommt hinzu: Das erste Verfahren ist 2003 daran gescheitert, dass das Bundesverfassungsgericht befand, nicht mehr unterscheiden zu können, welche Vorwürfe gegen die NPD originär aus der NPD stammen und welche von V-Leuten von Staates Gnaden.
Seither gibt es zwei widerstrebende Forderungen. DIE LINKE meint: Die V-Leute sind abzuschalten. Andere finden: Das Bundesverfassungsgericht möge seine Maßstäbe senken. Was ich wiederum für grundfalsch halte. Dass die Hürden für Parteien-Verbote per Grundgesetz so hoch liegen, ist eine Lehre aus der Nazi-Zeit, wo Parteien reihenweise willkürlich verboten wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau