Ich werde mich dafür einsetzen, wenn eine begründete und rechtssichere Aussicht auf ein Verbot auch vorliegt und bitte deshalb um Verständnis, dass ich zunächst die Ergebnisse der Beobachtungen abwarten möchte.
Letztlich wurde im Rahmen eines politischen Kompromisses die Regelung mitgetragen, um weitreichendere Beschränkungen zu verhindern.
Weder mir noch im Bereich der Bayerischen Staatsregierung liegen Erkenntnisse zu einem aktuellen Gesetzesvorhaben im Zusammenhang mit Maßnahmen der biometrischen Gesichtserkennung vor
dem Informationsrecht und -interesse der Bürgerinnen und Bürger wird im Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) bereits umfassend Rechnung getragen
Die von mit der auftragsweisen Betreuung durch die Krankenkassen angesprochene elektronische Gesundheitskarte ändert an dem gesetzlich bestimmten Leistungsumfang nichts.
Ich habe die Angelegenheit vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege überprüfen lassen und durch ein Versehen die Antwort des Ministers vom 27. Juli 2021 leider erst am 15. Oktober 2021 erhalten. Ich möchte Ihnen die Ausführungen des Ministers dennoch nicht vorenthalten.