Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und ich bitte um Verständnis dafür, dass die Angelegenheit im alleinigen Zuständigkeitsbereich der DB AG und damit der Bundesebene liegt und nicht in den Aufgabenbereich des Freistaats Bayern fällt.
In Bayern haben wir uns klar für die Beibehaltung des juristischen Abschlusses durch ein erstes und zweites Staatsexamen entschieden. Ich sehe deshalb keinen Raum für die Einführung einer Bachelor-Bezeichnung in diesem Bereich, da dies letztendlich die juristischen Staatsexamina entwerten würde.
Um es ganz klar zu sagen: Die AfD ist aus meiner Sicht ganz sicher keine Alternative für Deutschland, sondern eine Gefahr für Deutschland und insbesondere für die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Fakt ist aber auch, dass in unserem Rechtsstaat die Aufgabe, eine Partei zu verbieten ausschließlich in den Kompetenzbereich des Bundesverfassungsgerichts fällt und damit keine politische Entscheidung darstellt.
Ich werde mich dafür einsetzen, wenn eine begründete und rechtssichere Aussicht auf ein Verbot auch vorliegt und bitte deshalb um Verständnis, dass ich zunächst die Ergebnisse der Beobachtungen abwarten möchte.