Können Sie bitte einen Antrag auf Einführung des rückwirkenden integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) im Landtag für die 9309 endgültig im Ersten Juristischen Examen Durchgefallenen einreichen?
SG, Frau Guttenberger,
ich bin der Initiator der Petition für die Einführung des rückwirkenden integrierten LL.B.'s.: openpetition.de/!llb
Studien zeigen, dass 25 % der Jurastudenten ihr Studium nach dem 10. Semester abbrechen. Sie stehen dann nur mit Abitur da. Ihnen wollen wir durch den LL.B. abhelfen. Der volkswirtschaftliche Schaden, durch die verschwendeten öffentlichen Gelder und durch die Arbeitslosigkeit soll dadurch abgewendet werden. In den meisten Bundesländern wird er zunehmend eingeführt. Er soll den Studierenden den Druck in der Examensvorbereitung abnehmen.Er soll auch ein Auffangnetz für Studenten sein, die das Examen endgültig nicht bestehen.
Das Landesjustizprüfungsamt verschönt die Durchfallquote, indem es Notenverbesserer bei der Gesamtzahl hinzuaddiert. Siehe: https://www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/jura-examen-endgueltig-nicht-bestanden-9303-durchfaller-juristenausbildung
Unis in Bayern werden den Wettbewerb ohne den LL.B. verlieren. Danke!
Rückwirkender integrierter Bachelor of Laws
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie möchten damit letztendlich eine Überführung des Studiums der Rechtswissenschaft in eine Abschlussform des Bachelor- and Mastersystems.
In Bayern haben wir uns klar für die Beibehaltung des juristischen Abschlusses durch ein erstes und zweites Staatsexamen entschieden. Ich sehe deshalb keinen Raum für die Einführung einer Bachelor-Bezeichnung in diesem Bereich, da dies letztendlich die juristischen Staatsexamina entwerten würde. Mit dem Abschluss des ersten Staatsexamens wird die Funktion des Diplomjuristen bzw. der Diplomjuristin erreicht, mit dem zweiten Staatsexamen dann die Assessor-Stufe.
Ich sehe auch nicht, wie ein Bachelor-Abschluss, der dann ebenfalls ein prüfungsbegleiteter Abschluss sein müsste, hier den Druck in der Examensvorbereitung u.ä. nehmen sollte. Studierende, die letztendlich am Examen scheitern, haben eben genau diese Studienabschlüsse nicht erreicht.
Wie ich aus meiner eigenen Studienzeit weiß, haben viele, die kein erstes oder kein zweites Staatsexamen erringen konnten, mit ihren juristischen Vorkenntnissen am Arbeitsmarkt interessante Tätigkeiten bei Versicherungen, in der öffentlichen Verwaltung, in Verwaltungsbereichen von Firmen und vielem mehr gefunden. Ein Mehr könnte ein „Auffangnetz“ letztendlich auch nicht erreichen, denn derjenige, der einen Juristen sucht, sucht diesen mit entsprechendem Abschluss.
Da ich hier keinen Mehrwert für Studierende ohne Abschlussexamen sehe, werde ich ein solches Ansinnen nicht vertreten.
Ich bitte insoweit um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Guttenberger, MdL