Frage von Thomas F. • 22.09.2023

Antwort ausstehend von Petra Berg SPD
SPD-Landtagsfraktion/Tom Gundelwein
Es ist legitim und notwendig, im Rahmen unserer demokratischen Möglichkeiten das Wirken einer Partei in Hinblick auf ihr möglicherweise verfassungswidriges Agieren zu beobachten und dabei auch ein Verbotsverfahren in Betracht zu ziehen. Nichtsdestotrotz gilt: Mit einem Verbotsverfahren, bei dem nicht von einem Erfolg ausgegangen werden kann, worden wir unserer Demokratie einen Bärendienst erweisen und der verfassungswidrig agierenden Partei sogar einen vermeintlich positiven Anstrich verpassen.