Frage von Nico B. • 10.12.2024

Antwort ausstehend von Petra Berg SPD
SPD-Landtagsfraktion/Tom Gundelwein
Zusammenfassung:
Die Istanbul-Konvention ist geltendes Recht, die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter verfassungsrechtlich gewährleistet.