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Frage von Jonas H. •

Was werden das neue Klimaschutzkonzept bei den Ressourcen- und Flächenverbräuchen und die zugewiesene Vorbildfunktion der öffentlichen Hand künftig konkret ändern?

Auf Seite 34 des Klimaschutzkonzeptes steht geschrieben: "Vorangestellt wird die Vermeidung von Ressourcen- und Flächenverbräuchen. Dies erfolgt beispielsweise durch Nutzungsoptimierungen /-anpassungen an sich verändernde Rahmenbedingungen und Bedarfe."

Nach §10 des Saarländischen Klimaschutzgesetzes hat die öffentliche Hand "im Hinblick auf die Verbesserung des Klimaschutzes eine allgemeine Vorbildfunktion". Als Fazit wird im Gesetz betont, dass Maßnahmen zur "Stabilisierung der Kohlenstoff-Senkenfunktion des Waldes notwendig" sind. Die Rodung von Waldstücken mit einem alten Baumbestand kann dabei nur kontraproduktiv sein. Ausgleichsflächen werden die gleiche Senkenleistung erst in Jahrzehnten erreichen.

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