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Petra Berg
SPD
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Frage von Janina A. •

Was tun Sie gegen institutionelle Gewalt gegen Mütter und Kinder, durch Familiengerichte, und die an Verfahren professionell Beteiligten?

Sehr geehrte Frau Berg,

wie möchten Sie ganz konkret gegen institutionelle Gewalt an Frauen und Kindern vorgehen und wie für mehr Transparenz sorgen ggü. Bürger*innen im Hinblick auf die Fort- und Weiterbildungen für Familienrichter, Jugendamtsmitarbeiter, Verfahrensbeistände und Gutachter, damit sog. "Väterrechtler" mit antifeministischer Agenda nicht mehr so leicht Fortbildungen für Fachkräfte geben können und nicht mehr ungehindert ihre Thesen über das wissenschaftlich widerlegte Entfremdungssyndrom (PAS/EKE/Bindungsintoleranz) verbreiten? Wie wollen Sie die Qualität der Ausbildungen, bzw. Fort- und Weiterbildungen im professionellen Helfersystem des Kinderschutzes sicherstellen und kontrollieren, damit misogyne Mythen dort keinen Platz mehr haben? Wie stellen Sie sicher dass die Umsetzung der Istanbul-Konvention, auch konsequent in Familienrechtlichen Verfahren Anwendung findet. https://correctiv.org/aktuelles/haeusliche-gewalt/2023/09/19/die-netzwerke-der-vaeterrechtler/

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau A.,

 

Deutschland hat die Istanbul-Konvention im Oktober 2017 ratifiziert. Mit Inkrafttreten am 1. Februar 2018 ist die Konvention geltendes Recht in Deutschland, vor dessen Hintergrund die deutschen Gesetze ausgelegt werden müssen. Hierbei ist allerdings die verfassungsrechtlich gewährleistete Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter zu beachten, was konkret bedeutet, dass seitens des Ministeriums der Justiz die inhaltliche Richtigkeit von richterlichen Entscheidungen weder überprüft, noch auf sonstige Weise zu beurteilen ist. Allerdings gelten seit dem 1. Januar 2022 besondere Qualifikationsanforderungen für Familienrichterinnen und –richter sowie für Verfahrensbeistände (§ 23b GVG). Dazu gehören auch Kenntnisse über die Entwicklungspsychologie des Kindes und die Auswirkungen erlebter Gewalt gegen ein Elternteil, welche in Fortbildungen erworben werden können. 

 

Das Ministerium der Justiz verfügt über ein umfangreiches und fachlich fundiertes Fortbildungsangebot für die Mitarbeitenden des Geschäftsbereiches. Hierzu zählen insbesondere auch regelmäßig und fortlaufend angebotene Bildungsmöglichkeiten, die spezifische Themen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und zum Umgang mit Kindern behandeln. Das Angebot richtet sich selbstredend auch an die Familienrichterinnen und -richter sowie an weitere mit diesen Themen befasste Mitarbeitende. Das Fortbildungsangebot besteht dabei aus vom Ministerium der Justiz veranstalteten Tagungen wie beispielsweise „Die Gestaltung kindschaftsrechtlicher Verfahren in Fällen elterlicher Partnerschaftsgewalt“ oder „Die richterliche Videovernehmung gemäß § 58 StPO - Theorie und Praxis“. In Ergänzung dazu wird ein bundesländerübergreifendes Fortbildungsprogramm mit zahlreichen Angeboten hierzu genutzt. 

 

Zur weiteren Verbesserung des Schutzes von Kindern vor häuslicher Gewalt hat das BMJ Anfang des Jahres ein Eckpunktepapier zur Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt, das unterschiedliche Verbesserungen der Rechtspositionen von Kindern und dem von häuslicher Gewalt betroffenen Elternteil vorsieht. Das Eckpunktepapier ist im Internet über die Seite des BMJ abrufbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Petra Berg

 

Zusammenfassung:

 

Die Istanbul-Konvention ist geltendes Recht, vor dessen Hintergrund die deutschen Gesetze auszulegen sind. Die Unabhängigkeit der Familienrichterinnen und –richter ist verfassungsrechtlich gewährleistet. Das Ministerium der Justiz verfügt über ein umfassendes und fachlich fundiertes Fortbildungsangebot zu der gegenständlichen Thematik. 

 

 

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