
(...) Die Zurechnungszeit wird für neu beginnende EM-Renten bis zur Regelaltersgrenze verlängert: zunächst im Jahr 2019 in einem Schritt auf 65 Jahre und 8 Monate, anschließend bis 2031 schrittweise weiter auf das dann geltende Renteneintrittsalter. Damit haben erwerbsgeminderte Menschen zukünftig einen deutlich höheren Rentenanspruch als nach geltendem Recht. (...)