Frage an Peter Weiß von Heike R. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Weiß,
ich bin Geringverdienerin, kann mir Riester nicht leisten. Betriebsrente bekomme ich nicht.
Zinsen auf mein Sparbuch bekommen ich auch nicht mehr, da die maroden südeuropäischen Staaten den, uns bei Einführung als sicher versprochenen Euro, ruiniert haben, so zumindest meine persönliche Sichtweise.
1. Ist die Besteuerung der Renten verfassungskonform?
Immer mehr Rentner müssen auf Teile ihrer Rente Steuern zahlen, obwohl diese aus bereits versteuerten Rentenbeiträgen erwirtschaftet wurden und damit steuerfrei bleiben müssten. Ich spreche dabei von einer Doppelbesteuerung – und die ist verfassungswidrig. Doch anstatt das dafür verantwortliche Alterseinkünftegesetz zu ändern, spielt die Bundesregierung auf Zeit. Betroffene können nur an den Finanzgerichten klagen. Doch die Verfahren dauern viele Jahre und sind kompliziert. denn Rentner müssen die Steuerlast ihres gesamten Erwerbslebens nachweisen.
2. Finden Sie und die CDU dies richtig? Was konkret werden Sie und die CDU, wenn Sie denn in Regierungsverantwortung sind, noch in der in der kommenden Wahlperiode ändern?
Für Rüstung sollen 2 % des Haushaltes vorhanden sein; Für Migration wurden Milliarden sofort verfügbar gemacht; für Griechenland sind zig Milliarden für unsere Regierung kein Problem; wieso muss meine kleine Rente doppelt besteuert werden? Wenn das BVG so geurteilt hat, wieso wird dann nicht das Gesetzt für die Rentner geändert, die Pensionäre bekommen doch auch Vollversorgung ?
Können Sie verstehen, dass ich mein künftigesWahlverhalten davon abhängig mache, welche Partei die Rentenproblematik lösen wird, und zwar jetzt, nicht erst in einigen Jahren?
Halten Sie Politiker, die dieses Problem vor Wahlen beschreiben und nach der Wahl nichts ändern, für Populisten? Oder sind nur von der Regierung abweichende Meinungen populistisch?
Mit freundlichem Gruß
Heike Rogall
Sehr geehrte Frau Rogall,
haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 19. Oktober 2017. Gerne erläutere ich Ihnen die gesetzliche Lage zu der Besteuerung der Renten:
Ab 2005 gilt die sogenannte "nachgelagerte Besteuerung". Auslöser dafür war damals ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Das bedeutet, dass die Altersbezüge sukzessive besteuert werden. Im Gegenzug wurden und werden die von den Arbeitnehmern eingezahlten Rentenbeiträge immer stärker von der Einkommenssteuer freigestellt. Das ganze erfolgt Zug um Zug in einer langen Übergangszeit von 35 Jahren. Grundsätzlich geht man davon aus, dass diese nachgelagerte Besteuerung der Rente von Vorteil ist. Während Aufwendungen für die Altersvorsorge die Steuerbelastung während der Berufsjahre verringern, sind die Einnahmen bei der Altersrente übelicherweise geringer und damit wird auch nur auf diesen geringeren Teil Steuern bezahlt.
Für alle Bürgerinnen und Bürger gilt, dass in der Regel die nachgelagerte Besteuerung wesentlich günstiger ist, gegenüber der vorgelagerten Besteuerung.
Schätzungsweise bleiben derzeit fast drei Viertel aller Rentnerhaushalte steuerfrei.
Nähere Informationen können Sie bei der Rentenversicherung nachlesen, die auch eine eigene Broschüre zur Besteuerung der Renten herausgegeben hat.
Sie finden die Angaben unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/04_in_der_rente/01_rentenbesteuerung/00_01_rentenbesteuerung_wie_besteuert_wird.html
Sie können auch gerne alle weiteren Positionen der CDU/CSU zur Rentenpolitik in unserem Regierungsprogramm 2017-2021 - "Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben."- nachlesen (https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/170703regierungsprogramm2017.pdf?file=1).
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Weiß MdB