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Frage von Christina W. •

Frage an Peter Weiß von Christina W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Weiß,

Sie sind Sprecher vom Ausschuss für Arbeit und Soziales. Wie stehen Sie und Ihre Partei zu den Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten? Laut Aussagen des Koalitionspartners war der Einbezug von Bestandsrentnern in der Vergangenheit mit der CDU/CSU nicht zu machen.

Sehen Sie nach wie vor keinerlei Möglichkeiten dem Bestand Verbesserungen zu gewähren?

Die pauschale Antwort (Stichtagsregelungen haben schon immer gegolten, Verschlechterungen gelten schließlich auch nur für die Zukunft, langfristige Finanzierbarkeit, etc.) habe ich mittlerweile schon mehrfach gehört und gelesen. Das hilft uns aber nicht.

Wahrscheinlich ist es für Politiker/Beamte schwer nachvollziehbar, wie es sich anfühlt, wenn man knapp an einem Stichtag vorbeischrammt und somit nicht bei den Verbesserungen berücksichtigt wird.

Mit freundlichen Grüßen

C. W.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Weber,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit dem Rentenpakt haben wir erneut die Erwerbsminderungsrente verbessert.

Die Zurechnungszeit wird für neu beginnende EM-Renten bis zur Regelaltersgrenze verlängert: zunächst im Jahr 2019 in einem Schritt auf 65 Jahre und 8 Monate, anschließend bis 2031 schrittweise weiter auf das dann geltende Renteneintrittsalter. Damit haben erwerbsgeminderte Menschen zukünftig einen deutlich höheren Rentenanspruch als nach geltendem Recht.

Bereits zuvor haben wir mit dem Rentenpaket 2014 und den Reformen zum 1. Januar 2018 die Erwerbsminderungsrente deutlich verbessern können.

Die durchschnittlichen Zahlbeträge der Erwerbsminderungsrenten sind im Rentenzugang 2017 auf 716 Euro gestiegen, 2016 lag der Betrag noch bei 697 Euro. Seit 2013 haben sich die durchschnittlichen Zahlbeträge der Erwerbsminderungsrenten ausgehend von 613 Euro damit um insgesamt 103 Euro beziehungsweise rund 17 Prozent erhöht. Grund für diese positive Entwicklung ist neben den jährlichen Rentenanpassungen die Ausweitung der Zurechnungszeit, die im Rahmen des Rentenpakets 2014 vom 60. auf das 62. Lebensjahr verlängert wurde. Dadurch werden Erwerbsgeminderte, die erstmals eine Rente bekommen, seit Juli 2014 so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zum 62. Lebensjahr weitergearbeitet. Außerdem wirken sich Einkommensminderungen in den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht mehr rentenmindernd aus.

Es ist auch für uns nachvollziehbar, dass diejenigen, die vorher, insbesondere auch vor den Reformen von 2014 in Rente gegangen sind, dies als unbefriedigend empfinden. Wir haben die Situation dieser Menschen mitbedacht, aber in den Verhandlungen wurde keine Möglichkeit gesehen, eine umfangreichere Regelung durchzusetzen und zu beschließen. Denn im Rentenbestand finden sich Menschen mit ganz unterschiedlichsten Renten, da sich das Recht in der Vergangenheit sehr häufig geändert hat. Sie sind mit oder ohne Abschlägen in Rente gegangen, es handelt sich um eine Berufsunfähigkeitsrente, eine Erwerbsunfähigkeitsrente nach altem Recht oder um eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente nach neuerem Recht, die auf Zeit oder längerfristig beansprucht wurde oder wird. Es ist sehr schwierig, die Fallgestaltungen herauszuarbeiten, die mehr oder weniger von rentenrechtlichen Änderungen betroffen sind, so dass eine solche Lösung mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand und auch mit hohen Kosten verbunden wäre.

Deshalb ist es in vielen Rechtsgebieten und so auch im Rentenrecht üblich, das vorteilhafte Neuregelungen ab einem bestimmten Stichtag nur für die Zukunft und auch nur für neue Fälle gelten. Damit sollen dann auch umfangreiche und kostenintensive Neuberechnungen vermieden werden. Es wäre sozialpolitisch wünschenswert, auch die bereits laufenden EM-Renten zu verbessern. Der Koalitionsvertrag sieht eine solche Ausweitung jedoch nicht vor.

Einer Übertragung der Neuregelung auf den Rentenbestand kann zurzeit nicht versprochen werden. Ich darf Ihnen aber versichern, dass wir die Lager der derzeitigen Erwerbsminderungsrentner durchaus auch noch einmal in den Blick nehmen. Sie profitieren von den Verbesserungen bei den Kindererziehungszeiten ebenso wie von den zuletzt außergewöhnlich guten Rentenanpassungen, mit denen sichergestellt ist, dass die Rentner auch von der guten Lohnentwicklung profitiert haben.

Nach unseren Plänen soll sich außerdem alsbald eine Kommission mit allen Zukunftsfragen der Rente befassen, dabei wollen wir auch die Erwerbsminderungsrenten nochmals zum Thema machen und prüfen, was hier möglich erscheint.

Ich hoffe, dass meine Ausführungen zeigen, dass wir hier am Ball bleiben wollen, dass es aber nicht so einfach ist.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Weiß MdB