
(...) Es hat diese Ausnahmen mit Maßgaben zur Berücksichtigung der besonderen Umstände insbesondere in den Tunnelabschnitten verbunden, die die DB Netz AG bei Inanspruchnahme der Ausnahmen zu erfüllen hat. Damit kann in Verbindung mit dem Rettungskonzept für diese Tunnelabschnitte, das die DB mit den zuständigen Stellen im Regierungspräsidium Stuttgart und im Landratsamt Esslingen abgestimmt hat, die Sicherheit auf diesen Streckenabschnitten gewährleistet werden. (...)