Frage an Peter Ramsauer von Klaus Z. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr Ramsauer,
nach all den Klagen über fehlende Strassen möchte ich das Thema mal auf Strassenverkehrlärm lenken.
Der Staat hat hat nur begrenzte Mittel die umverteilt werden können. Diese Umverteilung soll nur in einem unbedingt notwendigen Maß erfolgen. Dh die Budgets - auch des Verkehrsministeriums - sollten eher sinken statt wachsen.
Andererseits, die Schäden durch Strassenverkehrslärm sind enorm und oft ignoriert.
- Mehreren Tausend von Herzinfakten/Jahr sind in der BRD auf Strassenverkehrslärm zurückzuführen (Studie UBA, Charite; Anwohner an lauten Strassen der Blutdruck steigt über die Jahre) und
- schlechteren schulischen Leistungen von Kindern die an lauten Strassen wohnen.
Es entstehen durch den Strassenverkehr
- schwere Fahrzeuge,
- umgebaute Pkw Auspuffanlagen spätpubertärer,
- Motorräder sowie
- Strassenpanzer (SUV´s) als auch
- Ackerschlepper hochsubventionierter Agrarfabriken mit 150 bis 200 PS und Subventionen größer 50000 Euro/Jahr.
Weitere Schäden entstehen durch Personenschäden (bei einer Kollision mit 70 km/h ist ein Fussgänger zu 85% tot, bei 30 km/h sind nur 20% aller Kollisionen tödlich).
Durch die Lkw Maut wird sehr viel Verkehr auf normale Ortsdurchfahrtsstrassen verlagert. Der Verkehr insgesamt ist zunehmend, die Ausweitung der Maut auf alle vierspurigen Strassen verstärkt die Sachlage noch.
Fahrzeughersteller könnten die Fahrzeuge bedeutend leiser machen. (Das Eberspächer Soundmodul für Audi ist die größte Perversion).
Wie stehen Sie zu der Forderung:
- bei allen Ortsdurchgangsstrassen die der Lärmsanierung unterliegen wird die Strassenbreite auf 5,50m verringert. Radwege links und rechts.
- Lkw, Lieferwagen und Ackerschlepper fahren tagsüber maximal 40 km/h und zwischen 22 und 7 Uhr nur noch 30 km/h ?
Personen die nicht in den Genuss von Umgehungsstrassen kommen werden nicht weiter benachteiligt?
Bsp für Fehlplanung: Bad Schussenried: Versäumte Umgehung Otterswang; Kleinwinnaden neue Strasse 3+1+7+1+3->15m?
Sehr geehrter Herr Zinser,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sie haben vollkommen Recht, Lärm ist ein großes Problem in unserer Gesellschaft. Der zunehmende Güterverkehr transportiert Waren, die wir täglich konsumieren, rund um den Globus. Doch nicht nur der Straßenverkehr verursacht Lärm, sondern auch der Flugverkehr sowie der Güterverkehr auf der Schiene. In Deutschland gibt es bereits fahrzeugbezogene Geschwindigkeitsvorgaben, diese sind in den §§ 3 und 18 der StVO geregelt und unterscheiden generell zwischen innerorts (50 km/h für alle), außerorts je nach Fahrzeugart und BAB und Kraftfahrstraßen. Innerorts ist darüber hinaus in der Regel abseits der Hauptverkehrsstraßen (worunter die Durchgangsstraßen zählen) Tempo 30 km/h durch die StVO-Behörden mittels Verkehrszeichen angeordnet. Diese bereits existierenden Tempo 30-Zonen - wurden vornehmlich auch aus Gründen des Lärmschutzes eingerichtet.
Für die Durchgangsstraßen wurde die Absenkung der Geschwindigkeiten bereits häufig diskutiert, aus Gründen des Verkehrsflusses aber stets einvernehmlich abgelehnt. Im Vordergrund stand bei der Diskussion u. a. der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, denn eine Absenkung von 50 km/h auf 40 km/h wirkt sich lärmtechnisch kaum aus. Hinzu kommt die Annahme, dass wegen der selektiven Absenkung auf die einzelnen Fahrzeugarten es bei den anderen Fahrzeugen, die keinem Limit unterliegen, zu riskanten Überholvorgängen kommen würde. Dies würde die Lärmbelastung und die Unfallgefahr wiederum erhöhen.
Besser lassen sich solche Störungen daher mit streckenbezogenen Verkehrszeichenanordnungen lösen, die in Abhängigkeit des jeweiligen Einzelfalls unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Gegebenheiten eine sachgerechte Lösung ermöglichen.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Stellungnahme geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer MdB