(...) Die stichprobenartige Überprüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass keine einschneidenden Veränderungen zu verzeichnen sind. Die Flugverfahren Berlins sind seit Jahren unverändert, es wurden auch keine neuen Flugverfahren eingeführt oder erprobt. Das Verkehrsaufkommen hat sich nicht nennenswert erhöht. (...)
(...) Gemäß § 71 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes gilt für den Flughafen Köln/Bonn eine sogenannte Genehmigungsfiktion. Das heißt, Flugplätze, die vor dem 31.12.1958 angelegt waren und noch betrieben werden, gelten als Plan festgestellt. (...)
(...) Generell gilt, Berufskraftfahrer erhalten trotz der hohen Fahrleistung keine Minderung für die Zuteilung von Punkten im neuen Fahreignungsregister. Unabhängig davon, in welcher Höhe die Fahrleistungen jährlich erbracht wird, ist die Beachtung der Verkehrsvorschriften von den Kraftfahrern stets zu verlangen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie die Aufhebung des Nachtflugverbots für den Flughafen Köln/Bonn hinterfragen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Intervallen der Hauptuntersuchung und der genaueren Prüfung der Stoßdämpfer. (...)