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Peter Ramsauer
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Frage von Günter P. •

Frage an Peter Ramsauer von Günter P. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Verkehrsminister,

Haben Sie sich mal Gedanken darüber gemacht, das Sie mit Ihrem neuen Punktesystem hunderte LKW-Fahrer in die Arbeitslosigkeit schicken?Warum bekommen wir Berufskraftfahrer nicht zwei Punkte-Konten? Eines für Privat (PKW und Krad) und eines Beruflich (für LKW). Denn wen der Führerschein einmal weg ist kann sich der betreffende Berufskraftfahrer keinen anderen Job, wo er den PKW-Führerschein benötigt, suchen.Viele Kollegen haben wie ich ein fast volles Punkte-Konto da diese Fahrer genau wie ich vorwiegend Terminfrachten fahren und dazu meistens noch Prämien-Lohn beziehen und dann ist bei Verspätungen gleich mal die Prämie weg.Dazu kommt, das Ausländische Kraftfahrer nur Strafe zahlen und wir dazu noch Punkte bekommen.Das ist ungerecht.Ich bin der Meinung das in einem geeinten Europa Gleichheit herrschen muß und damit dieser Punkte-Irrsinn abzuschaffen ist.Wir Berufskraftfahrer sind doch nur noch Freiwiild.In meinem Fall:Lenkzeit weg (Tacho rot), Parkplätze nachts voll = 45 Minuten Pause auf dem Standstreifen der BAB = Polizei freut sich! = Anzeige = 163,00 € und 2 Punkte in Flensburg! Frage: Wo bitte sollen wir denn dann Lenkpause machen? Aber das interessiert keinen hauptsache die Ladung ist pünktlich am Ziel!Zeitiges abfahren von der Autobahn zur Parkplatzsuche sinnlos, da es dort auch keine freien Parkplätze gibt und auch noch GPS-Überwachung dazu kommt.Warum ist die Polizei nur aufs Abkassieren aus? Sie sollten lieber mal auf den Autobahnparkplätzen nachts für Ordnung sorgen, wenn Querparker das einfahren in freie Parkspuren unmöglich machen weil sie dahinter stehen.Da zeigt unsere Polizei jedoch kein Interesse. Widerspruchsfristen für Kraftfahrer im Internationalen Verkehr mit einer Woche zu kurz, da wir meistens zwei, drei bzw. vier Wochen unterwegs sind und noch keinen Briefkasten am LKW haben.

Mit feunlichen Grüßen

Günter Pimmer
Beruskraftfahrer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Pimmer,

vielen Dank für Ihre E-Mail zur Reform des Verkehrszzentralregisters.

Generell gilt, Berufskraftfahrer erhalten trotz der hohen Fahrleistung keine Minderung für die Zuteilung von Punkten im neuen Fahreignungsregister. Unabhängig davon, in welcher Höhe die Fahrleistungen jährlich erbracht wird, ist die Beachtung der Verkehrsvorschriften von den Kraftfahrern stets zu verlangen. Derjenige der viel fährt, verursacht auch mehr Risiken und muss mithin ein adäquates Maß an Verantwortung tragen. Würde die Fahrleistung nun im Hinblick auf die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister herangezogen, hieße dies praktisch, von vornherein ein gewisses Maß an Fahrlässigkeit hinzunehmen. Dies wäre der Verkehrssicherheit abträglich. Auch die Kraftfahrer aus anderen europäischen Staaten werden nicht nur mit einer Geldbuße geahndet, sondern der Bußgeldbescheid wird nach der Vollstreckung und nach der Rechtskraft der Entscheidung in das Fahreignungsregister eingetragen und bewertet. So kann es in der Folge von vielen Eintragungen im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems auch zur „Aberkennung des Gebrauchs der ausländischen Fahrerlaubnis“ in Deutschland kommen. Im Rahmen der Kontrollen muss sich der ausländische Fahrer dann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Hinsichtlich der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten haften neben dem Fahrer auch der Unternehmer, Disponenten, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter, Haupt- und Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagenturen (§ 20a Fahrpersonalverordnung). Sie können bei Verstößen ebenfalls mit einem Bußgeld belegt werden, z.B. wenn sie die Touren so planen, dass die Lenk- und Ruhezeiten vom Fahrer nicht eingehalten werden können. Die Überwachung der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten erfolgt nicht nur auf der Straße durch das Bundesamt für Güterverkehr und die Polizei, sondern auch unmittelbar in den Betrieben. Im Rahmen von vielen Modernisierungsmaßnahmen an Autobahnraststätten wurden und werden aktuell weitere Großparkplätze für Lastkraftwagen eingerichtet, so dass durch eine rechtzeitig eingeleitete Suche nach einem geeigneten Aufenthalt zur Einhaltung der Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten Rechnung getragen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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