Frage an Peter Ramsauer von Günter P. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Ramsauer!
Gestern hätte ich beinahe wieder einen Unfall gehabt. Warrum ? Ich bog im Ort in eine Vorfahrtstrasse ein, da kam einer den ich gar nicht sehen konnte mit Höchstgeschwindigkeit um die Ecke geflitzt. Nur mit Vollgas konnte ich entkommen. Hätte es gekracht, dann wäre ich wieder der Schuldige gewesen, weil die Polizei kaum eine Möglichkeit hat, dessen hohe Geschwindigkeit festzustellen. Ich habe schon zwei derartige Unfälle gehabt. Ich habe schon mehrfach darum gebeten, doch in neue Autos einen Geschwindigkeitsschreiber einzubauen. Viele tausend Unfälle könnten dadurch vermieden werden. VW hat den neue Golf vorgestellt. Hat er so einen Schreiber??? Wielange schläft die Politik noch und warum kann so eine einfach Geschwindigkeitsaufzeichnung nicht wenigsten bei den Neuwagen Pflicht werden.
Sehr geehrter Herr Paff,
vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre Frage nach der Pflicht für Geschwindigkeitsaufzeichnung bei Neuwagen.
Mein großes Anliegen ist es, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Sicherheit im Straßenverkehr weiter zu erhöhen. Die Bemühungen gehen daher auch in die von Ihnen aufgezeigte Richtung.
Sowohl die Bundesregierung als auch die Europäische Kommission befassen sich seit einiger Zeit mit den Vor- und Nachteilen elektronischer Aufzeichnung von Fahrdaten. Die Europäische Kommission ist den technischen Möglichkeiten in Forschungsprojekten unter der Kurzbezeichnung “VERONICA“ und “VERONICA II“ nachgegangen. Schon heute werden Fahrzeuge mit Unfalldatenspeichern auf freiwilliger Basis ausgestattet. Bei einer verbindlichen Ausrüstung müssten neben den technischen Fragen die Zugriffsrechte, der Verwendungszweck und der Datenschutz geklärt werden. Technisch geht es um unterschiedliche Geräte zum Einbau in Kraftfahrzeuge, vom umfassenden Fahrdatenspeicher (FDS) (so genannter „Event Data Recorder“ - EDR), der technische Daten während der ganzen Fahrt und auch individuelles Fahrverhalten aufzeichnen kann, bis zum reinen Unfalldatenschreiber (UDS) (auch Accident Data Recorder - ADR), der nur die Daten unmittelbar vor und nach einem Unfall aufnimmt. Mit diesen Geräten werden die relevanten Fahrdaten eines Kraftfahrzeugs, so auch die Geschwindigkeit, erfasst.
Die Regelungskompetenz hinsichtlich des verpflichtenden Einbaus von Kfz mit UDS liegt bei der Europäischen Kommission. Ich bin der Auffassung, dass ein verpflichtender Einbau der „Event Data Recorder“ nur bei besonders gefahrgeneigten Transporten (z. B. Gefahrguttransporten) und Bussen in Erwägung gezogen werden könnte und nicht für Personenkraftwagen generell. Dabei wäre darauf zu achten, dass sich die Speicherung der Daten auf besondere Vorkommnisse (Unfalldatenschreiber) beschränkt. Eine Dauerkontrolle des Fahrers muss auch hier aus Gründen des Datenschutzes unterbleiben. Ein freiwilliger Einbau von „Event Data Recordern“ in andere Fahrzeuge begegnet indessen keinen grundlegenden Datenschutzbedenken.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer