Frage an Peter Ramsauer von Rudolf D. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Ramsauer,
warum kämpfen Sie für eine Nachtruhe in Freilassing und Lörrach, warum ist Düsseldorf und Frankfurt nachts dicht , Köln aber nicht.
warum hat FL Köln nie ein echtes Planfestellungsverfahren durchlaufen ebenso wie es kein Umweltverträglichkeitsgutachten hat? 1959 gab es keinen Nachtflug und keinen zivilen Düsenflug!! Sich auf so eine Betriebserlaubnis heute noch zu berufen ist unverschämt und menschenverachtend, andere Betriebe müssen dauernd nachbessern!
Ist das von Ihnen, für Maschinen proklamierte Gleichheitsgebot, ebenso gültig für die Gesundheit von Menschen, oder gilt es nur für diese? Ich werde gegenüber Menschen( s.o) an anderen Orten diskriminiert.
Karsdorf
Sehr geehrter Herr Dr. Karsdorf,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Nachtflugverbot und Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Köln/Bonn:
Das Vorgehen der nordrhein-westfälischen Landesregierung bezüglich eines Nachtflugverbots von Passagiermaschinen am Flughafen Köln/Bonn ist nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) nicht rechtskonform. Diese Auffassung hat das BMVBS an das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV) übermittelt. Da der vom MWEBWV angestrebte Verwaltungsakt rechtlich nicht tragfähig ist, blieb mir insofern keine Wahl, dem Vorgehen des Landes in der vorgesehenen Form aus rechtlichen Gründen nicht zustimmen zu können.
Der Bund übt über die Auftragsverwaltung der Länder Fach- und Rechtsaufsicht aus. Das BMVBS hat folglich zu prüfen, ob das von den Ländern angestrebte Vorgehen rechtskonform ist. Genau dies ist im vorliegenden Fall geschehen.
Weiterhin sprechen Sie die Thematik von Planfeststellungsverfahren an. Gemäß § 71 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes gilt für den Flughafen Köln/Bonn eine sogenannte Genehmigungsfiktion. Das heißt, Flugplätze, die vor dem 31.12.1958 angelegt waren und noch betrieben werden, gelten als Plan festgestellt. Insofern ist die Genehmigungssituation des Flughafens Köln/Bonn nicht zu beanstanden. Dies steht jedoch nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der von Ihnen weiterhin angesprochenen Betriebszeitenregelung. Diesbezüglich haben zwischenzeitlich erhebliche Veränderungen stattgefunden, die ausschließlich eine Verbesserung der Lärmsituation zum Ziel hatten. Als Beispiele sind hier die Sperrung bestimmter Start- und Landebahnen in der Nacht sowie die Beschränkung bestimmter Flugzeuge (Bonuslisten-Regelung) zu nennen. Hinzu kommen umfangreiche Maßnahmen des Flughafenbetreibers bei passivem Schallschutz. Die Rechtmäßigkeit der geltenden Betriebsgenehmigung hat im Übrigen das Oberverwaltungsgericht Münster kürzlich noch bestätigt.
Da Sie ebenfalls die Historie des Flughafens Köln/Bonn ansprechen, erlaube ich mir abschließend auch darauf kurz einzugehen. Ab 1957 unterlag der Flughafen nicht mehr den Beschränkungen durch die bis dato primäre militärische Nutzung. Der zivile Luftverkehr konnte sich von da entwickeln, und zum Einsatz kamen auch Düsenflugzeuge. Bereits 1958 wurde die Entscheidung zum Ausbau des Flughafens für den „interkontinentalen Düsenverkehr“ durch den Bau einer 3.800 m langen Piste beschlossen; diese wurde 1961 eröffnet. Zu diesen Zeiten bestanden keinerlei Restriktionen bei Nachtflügen. Insofern ist Ihre Annahme, 1959 hätte es keinen Nachtflug und keine Düsenflugzeuge in Köln/Bonn gegeben, unzutreffend.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer