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Peter Ramsauer
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Frage von Anja D. •

Frage an Peter Ramsauer von Anja D. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

wie ich in den letzten Monaten festgestellt habe, wurde mein Wohngebiet Lichterfelde West plötzlich von Passagierflugzeugen in geringer Höhe überflogen. Am 29.08.2012 um 16.00 Uhr ist wieder ein Flugzeug bei bestem Wetter in geringer Höhe über Lichterfelde geflogen. Dies ist mit erheblichen Fluglärm verbunden.In keiner Flugroutenplanung, die mir bisher bekannt ist, wurden An- oder Abflüge über LIchterfelde West geplant.

Gibt es eine Veränderung bei den Flugrouten?

Warum dürfen die Flugzeuge den Landeanflug über LIchterfelde durchführen?

Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Fragen zufriedendstellend beantworten könnten.

Mit freundlichen Grüßen,

Anja Driemert

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Driemert,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Landeanflug über Lichterfelde.

Zu Ihrer Beobachtung am 29.08.2012 möchte ich festzustellen, dass Lichterfelde in der Regel von Luftfahrzeugen überflogen wird, die bei Betriebsrichtung West starten und später nach Osten bzw. Norden abdrehen. Bei den so genannten Instrumentenabflügen von Flughäfen werden die Flugzeuge auf festgelegten Abflugstrecken geführt, die von Piloten eingehalten werden müssen. Der Flugverkehr wird bis zu einer bestimmten Höhe auf den Abflugrouten geführt (3000 Fuß/915 Meter über Grund für Propellerflugzeuge bzw. 5000 Fuß/1525 Meter über Grund für Strahlflugzeuge). Nach Passieren dieser Höhe darf der Fluglotse ein Flugzeug für eine direktere Streckenführung freigeben. Der Luftverkehr wird dann auf möglichst direkten Strecken zum Ziel geführt. Dadurch wird die Belastung für die Umwelt im Hinblick auf Abgase und CO2-Ausstoß minimiert.

In besonderen Ausnahmefällen kann dieses aus technischen, meteorologischen oder flugbetrieblichen Gründen auch schon eher erfolgen. Bei Instrumentenanflügen gibt es außer dem Endanflugkurs keine festgelegten Streckenführungen. Dieser Endanflugkurs wird durch die Instrumentenlandesysteme der Pisten gebildet. Die Fluglotsen müssen zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags, je nach Verkehrsaufkommen und Wetterlage, ggf. den gesamten Luftraum im Umkreis eines internationalen Verkehrsflughafens ausnutzen, um den anfallenden Flugverkehr sicher, geordnet und flüssig abzuwickeln. Das bedeutet, dass bei hohem Verkehrsaufkommen, oder auch wenn es aus Wettergründen nötig ist, auch Gebiete überflogen werden, die ansonsten von Überflügen nicht oder nur wenig betroffen sind.

Sehr geehrte Frau Driemert,

ich habe Ihr Anliegen untersuchen und die An- und Abflüge vom Flughafen Schönefeld überprüfen lassen. Die stichprobenartige Überprüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass keine einschneidenden Veränderungen zu verzeichnen sind. Die Flugverfahren Berlins sind seit Jahren unverändert, es wurden auch keine neuen Flugverfahren eingeführt oder erprobt. Das Verkehrsaufkommen hat sich nicht nennenswert erhöht. Bei Betriebsrichtung Ost wird der Bereich Lichterfelde kaum überflogen, aber auch bei Betriebsrichtung West sind es vergleichsweise wenig Überflüge.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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