(...) Die Ergebnisse der von Ihnen angesprochenen Studie DRUID werden derzeit ausgewertet. Erst im Anschluss daran können rechtliche Schlussfolgerungen gezogen werden. (...)
(...) Ob das Schienenpersonenfernverkehrs-Angebot dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, entspricht, kann nur im konkreten Einzelfall nach gründlicher Analyse bewertet werden. Dabei kommt es nicht darauf an, möglichst viele Zugkilometer zu fahren, sondern möglichst viele Fahrgäste dann zu befördern, wenn diese das Angebot nachfragen. (...)
(...) Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen Bahn AG (DB AG). (...) die öffentliche Hand bedient sich in der Regel privater Auftragnehmer bei der Planung und Projektsteuerung von Großvorhaben. (...)
(...) Die Einzelheiten des Brandschutzkonzepts sowie die damit zusammenhängenden betrieblichen Regelungen bleiben der Ausführungsplanung vorbehalten. (...) € für das Projekt Stuttgart 21 den Anteil, der für die Einbindung der Neubaustrecke (NBS) Wendlingen - Ulm in den Knoten Stuttgart auch ohne Verwirklichung von Stuttgart 21 erforderlich gewesen wäre. (...)
(...) Im Lichte der allgemeinen wirtsallgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungenrdneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Auch in den Jahren 2010 und 2011 bleiben die Diäten unverändert. (...)