Frage an Peter Ramsauer von Günter T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Ramsauer,
die Schulden des Staates steigen und steigen. Für die Altersversorgung für Abgeordnete von Bund und Ländern muss der Steuerzahler aufkommen, statt dies vom eigenem Vermögen zu finanzieren. Einige der Privilegien vor allem während der Pension sind bei der Finanziellen Situation auch nicht mehr Zeitgemäß. Wie stehen Sie dazu und wann wird endlich etwas dagegen unternommen?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Trautmann
Sehr geehrter Herr Trautmann,
vielen Dank für Ihr Schreiben auf http://www.abgeordnetenwatch.de vom 3. November 2012 zum Thema „Altersversorgung von Abgeordneten“.
Das Thema einer angemessenen Altersversorgung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages ist sehr komplex und wird auch von der vorgegebenen Verfassungslage geprägt. Die bestehende Regelung ist Ausfluss des verfassungsrechtlichen Grundsatzes, wonach durch die Abgeordnetenentschädigung sichergestellt werden muss, dass die Abgeordneten sich während ihrer Mandatszeit ihrem politischen Auftrag widmen können. So bestimmt Artikel 48 Absatz 3 unseres Grundgesetzes aus gutem Grund ausdrücklich, dass die Abgeordneten einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben, wozu auch eine angemessene Altersversorgung gehört.
Gerade auch unter diesem Aspekt halte ich die gegenwärtige Regelung als für immer noch sachgerecht. Das Modell der öffentlich-rechtlichen Altersversorgung wurde ursprünglich gewählt, weil es die typische und für alle anderen öffentlichen Ämter in der Bundesrepublik ebenfalls eingeführte Versorgungsform ist. Danach sind die Abgeordneten nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen, sondern erhalten von staatlicher Seite eine Altersversorgung für den Zeitraum ihrer parlamentarischen Tätigkeit. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie ein Jahr dem Bundestag angehört haben. Abgeordnete, die weniger als ein Jahr dem Bundestag angehört und damit keinen Anspruch auf eine eigenständige Versorgung erworben haben, erhalten stattdessen eine Versorgungsabfindung oder können die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen.
Die Altersentschädigung ist zudem voll zu versteuern und andere Bezüge aus öffentlichen Kassen wie auch die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden auf sie angerechnet. Ferner haben Abgeordnete keinen Anspruch auf die staatlich geförderte „Riester-Rente“.
Zudem sind auch die Abgeordneten von Leistungskürzungen betroffen, welche in der letzten Zeit auf die Bürger in unserem Lande zugekommen sind. Leider wird dies in der Öffentlichkeit nicht immer so wahrgenommen, wie es wünschenswert wäre.
Ich hoffe ich konnte hiermit Ihre gestellten Fragen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich
Dr. Peter Ramsauer